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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Marcel Gladbach Architektur e.U. · Stand: Mai 2026

Es gelten zwei Versionen der AGB – je nachdem ob der Auftraggeber Unternehmer oder Privatperson (Konsument) ist:

  • AGB-ZT (Unternehmer) – für gewerbliche Auftraggeber, Firmen, Gemeinden und sonstige Unternehmer im Sinne des UGB
  • AGB-ZT (Konsumenten) – für Privatpersonen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)

Die jeweils anwendbare Version wird im Kostenvoranschlag bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.


AGB-ZT – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Basis: Muster der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen, Stand Jän. 2026 · angepasst Mai 2026

1. Geltung und Vertragsabschluss

Die Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsabschlüsse und Leistungen des Ziviltechnikerbüros als Auftragnehmer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB-ZT. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nicht anzuwenden, wenn ihrer Geltung nicht schriftlich und ausdrücklich zugestimmt wurde. Diese AGB-ZT gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

Die Honorarangebote des Auftragnehmers verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nicht verbindlich.

2. Vertragsgrundlagen

Es gelten folgende Vertragsgrundlagen in nachstehender Reihenfolge: Auftrag und Auftragsbestätigung bzw. Vertrag; ergänzend diese AGB-ZT; die Planungsgrundlagen; die gesetzlichen Bauvorschriften; der Stand der Technik; die Allgemeinen Regelungen für Planerverträge (AR Stand 15.9.2023); die einschlägigen Bestimmungen des UGB und ABGB.

3. Leistungsumfang / Mehrleistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Auftrag, Auftragsbestätigung und diesen AGB-ZT. Mehrleistungen sind vor Erbringung gesondert zu vereinbaren.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat notwendige Entscheidungen rechtzeitig zu treffen und den Auftragnehmer laufend über wesentliche Vorfälle zu informieren.

5. Leistungsfristen

Die Leistungsfristen ergeben sich aus dem Honorarangebot und einem einvernehmlich zu erstellenden Terminplan.

6. Honorar und Nebenkosten

Die Leistungen werden gemäß Honorarangebot vergütet. Zusätzlich werden folgende Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand verrechnet: behördliche Gebühren, Stempel- und Rechtsgebühren; Reisekosten außerhalb des Bürositzes; Kosten für Modellierungen und Computersimulationen; Kosten für Projektplattformen; sowie sonstige projektbezogene Auslagen nach tatsächlichem Aufwand.

7. Valorisierung

Das Honorar wird jährlich am 1. Jänner gemäß dem ZT-Index der Bundeskammer angepasst.

8. Kostenermittlung

Kostenermittlungen stellen Prognosen dar und entsprechen dem zum Zeitpunkt ihrer Abgabe vorliegenden Planungsstand.

9. Zahlungsbedingungen

Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlussrechnung innerhalb von 30 Kalendertagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen von pauschal € 20,00 pro Mahnung verrechnet. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Unterlagen im Eigentum des Auftragnehmers.

10. Verzögerung und Unterbrechung

Bei Unterbrechungen von mehr als zwei Monaten aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretendem Grund ist der Mehraufwand zusätzlich zu vergüten. Bei Unterbrechungen von mehr als sechs Monaten steht beiden Parteien das Rücktrittsrecht zu.

11. Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller anvertrauten Umstände verpflichtet, soweit die Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt wären.

12. Interessenwahrung und Beratung

Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Interessen des Auftraggebers verpflichtet und hat bei Bedenken hinsichtlich Wünschen des Auftraggebers seine Warn- und Aufklärungspflicht nachweislich zu erfüllen.

13. Vollmacht

Soweit die örtliche Bauaufsicht übertragen ist, wird dem Auftragnehmer Vertretungsvollmacht gegenüber Behörden und beteiligten Dritten erteilt. Die Vergabe von Aufträgen an ausführende Unternehmen ist davon nicht umfasst.

14. Verwahrung der Unterlagen

Originalpläne und -daten verbleiben beim Auftragnehmer und werden sieben Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote aufbewahrt.

15. Urheberrecht

Das Urheberrecht an allen Plänen, Skizzen und Modellen verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält das Recht zur einmaligen, plankonformen Ausführung nach vollständiger Honorarzahlung. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.

16. Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung über die gesamte Vertragsdauer.

17. Gewährleistung und Schadenersatz

Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Abschluss der Gesamtleistung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für den positiven Schaden im Rahmen der Versicherungsdeckung, nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber zu beweisen.

18. Rücktritt vom Vertrag

Der Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund und schriftlich möglich. Erfolgt der Rücktritt aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, gebührt dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt abzüglich 15 % der noch nicht erbrachten Leistungen als ersparte Aufwendungen.

19. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung gegen Honoraransprüche ist nur bei hinreichend konkretisierten Gegenforderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten.

20. Gerichtsstand und Rechtswahl

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Reutte vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

21. Verjährung

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens fünf Jahre ab Abschluss der Gesamtleistung.

22. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Adressänderungen sind unverzüglich bekannt zu geben.


AGB-ZT – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Konsumenten (Privatpersonen)

Basis: Muster der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen, Stand Jän. 2026 · angepasst Mai 2026
Gilt für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind.

1. Geltung und Vertragsabschluss

Die Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungen des Ziviltechnikerbüros als Auftragnehmer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB-ZT-Konsumenten. Entgegenstehende Bedingungen sind nicht anzuwenden, wenn ihrer Geltung nicht schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsgrundlagen

Es gelten folgende Vertragsgrundlagen in nachstehender Reihenfolge: Auftrag und Auftragsbestätigung; ergänzend diese AGB-ZT-Konsumenten; die Planungsgrundlagen; die gesetzlichen Bauvorschriften; der Stand der Technik; die Allgemeinen Regelungen für Planerverträge (AR Stand 15.9.2023); die einschlägigen Bestimmungen des KSchG, UGB und ABGB.

3. Leistungsumfang / Mehrleistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Auftrag und Auftragsbestätigung. Mehrleistungen sind vor Erbringung gesondert zu vereinbaren.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat notwendige Entscheidungen rechtzeitig zu treffen, den Auftragnehmer laufend zu informieren und erforderliche Fachplanungen außerhalb des Leistungsumfangs gesondert zu beauftragen.

5. Leistungsfristen

Die Leistungsfristen ergeben sich aus dem Honorarangebot und einem einvernehmlich zu erstellenden Terminplan.

6. Honorar und Nebenkosten

Die Leistungen werden gemäß Honorarangebot vergütet. Zusätzlich werden folgende Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand verrechnet: behördliche Gebühren, Stempel- und Rechtsgebühren; Reisekosten außerhalb des Bürositzes; Kosten für Modellierungen und Computersimulationen; Kosten für Projektplattformen; sowie sonstige projektbezogene Auslagen nach tatsächlichem Aufwand.

7. Valorisierung

Das Honorar wird jährlich am 1. Jänner gemäß dem ZT-Index der Bundeskammer angepasst.

8. Kostenermittlung

Kostenermittlungen stellen Prognosen dar und entsprechen dem zum Zeitpunkt ihrer Abgabe vorliegenden Planungsstand.

9. Zahlungsbedingungen

Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlussrechnung innerhalb von 30 Kalendertagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen von pauschal € 20,00 pro Mahnung verrechnet. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Unterlagen im Eigentum des Auftragnehmers.

10. Verzögerung und Unterbrechung

Bei Unterbrechungen von mehr als zwei Monaten aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretendem Grund ist der Mehraufwand zusätzlich zu vergüten. Bei Unterbrechungen von mehr als sechs Monaten steht beiden Parteien das Rücktrittsrecht zu.

11. Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller anvertrauten Umstände verpflichtet.

12. Interessenwahrung und Beratung

Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Interessen des Auftraggebers verpflichtet und hat seine Warn- und Aufklärungspflicht nachweislich zu erfüllen.

13. Vollmacht

Soweit die örtliche Bauaufsicht übertragen ist, wird dem Auftragnehmer Vertretungsvollmacht gegenüber Behörden und beteiligten Dritten erteilt. Die Vergabe von Aufträgen an ausführende Unternehmen ist davon nicht umfasst.

14. Verwahrung der Unterlagen

Originalpläne und -daten verbleiben beim Auftragnehmer und werden sieben Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote aufbewahrt.

15. Urheberrecht

Das Urheberrecht an allen Plänen, Skizzen und Modellen verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält das Recht zur einmaligen, plankonformen Ausführung nach vollständiger Honorarzahlung. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.

16. Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung über die gesamte Vertragsdauer.

17. Gewährleistung und Schadenersatz

Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Abschluss der Gesamtleistung. Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

18. Rücktritt vom Vertrag

Der Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund und schriftlich möglich. Erfolgt der Rücktritt aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, gebührt dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt abzüglich 15 % der noch nicht erbrachten Leistungen als ersparte Aufwendungen.

19. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Für Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

20. Gerichtsstand

Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 14 KSchG (Wohnsitz des Konsumenten). Es gilt österreichisches Recht.

21. Verjährung

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, unabhängig von der Kenntnis spätestens nach 30 Jahren.

22. Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften (FAGG)

Wird der Vertrag außerhalb der Büroräumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Fernabsatz geschlossen, steht dem Auftraggeber als Konsument ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gemäß FAGG zu. Der Auftraggeber kann ausdrücklich auf dieses Rücktrittsrecht verzichten und den sofortigen Leistungsbeginn ersuchen; in diesem Fall erlischt das Rücktrittsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung.

23. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Adressänderungen sind unverzüglich bekannt zu geben.


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Arch. DI Marcel Gladbach BSc.

Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker

Heiterwang · Bezirk Reutte · Tirol

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