Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Es gelten zwei Versionen der AGB – je nachdem ob der Auftraggeber Unternehmer oder Privatperson (Konsument) ist:
- AGB-ZT (Unternehmer) – für gewerbliche Auftraggeber, Firmen, Gemeinden und sonstige Unternehmer im Sinne des UGB
- AGB-ZT (Konsumenten) – für Privatpersonen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)
Die jeweils anwendbare Version wird im Kostenvoranschlag bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
AGB-ZT – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
1. Geltung und Vertragsabschluss
Die Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsabschlüsse und Leistungen des Ziviltechnikerbüros als Auftragnehmer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB-ZT. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nicht anzuwenden, wenn ihrer Geltung nicht schriftlich und ausdrücklich zugestimmt wurde. Diese AGB-ZT gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Die Honorarangebote des Auftragnehmers verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nicht verbindlich.
2. Vertragsgrundlagen
Es gelten folgende Vertragsgrundlagen in nachstehender Reihenfolge: Auftrag und Auftragsbestätigung bzw. Vertrag; ergänzend diese AGB-ZT; die Planungsgrundlagen; die gesetzlichen Bauvorschriften; der Stand der Technik; die Allgemeinen Regelungen für Planerverträge (AR Stand 15.9.2023); die einschlägigen Bestimmungen des UGB und ABGB.
3. Leistungsumfang / Mehrleistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Auftrag, Auftragsbestätigung und diesen AGB-ZT. Mehrleistungen sind vor Erbringung gesondert zu vereinbaren.
4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat notwendige Entscheidungen rechtzeitig zu treffen und den Auftragnehmer laufend über wesentliche Vorfälle zu informieren.
5. Leistungsfristen
Die Leistungsfristen ergeben sich aus dem Honorarangebot und einem einvernehmlich zu erstellenden Terminplan.
6. Honorar und Nebenkosten
Die Leistungen werden gemäß Honorarangebot vergütet. Zusätzlich werden folgende Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand verrechnet: behördliche Gebühren, Stempel- und Rechtsgebühren; Reisekosten außerhalb des Bürositzes; Kosten für Modellierungen und Computersimulationen; Kosten für Projektplattformen; sowie sonstige projektbezogene Auslagen nach tatsächlichem Aufwand.
7. Valorisierung
Das Honorar wird jährlich am 1. Jänner gemäß dem ZT-Index der Bundeskammer angepasst.
8. Kostenermittlung
Kostenermittlungen stellen Prognosen dar und entsprechen dem zum Zeitpunkt ihrer Abgabe vorliegenden Planungsstand.
9. Zahlungsbedingungen
Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlussrechnung innerhalb von 30 Kalendertagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen von pauschal € 20,00 pro Mahnung verrechnet. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Unterlagen im Eigentum des Auftragnehmers.
10. Verzögerung und Unterbrechung
Bei Unterbrechungen von mehr als zwei Monaten aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretendem Grund ist der Mehraufwand zusätzlich zu vergüten. Bei Unterbrechungen von mehr als sechs Monaten steht beiden Parteien das Rücktrittsrecht zu.
11. Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller anvertrauten Umstände verpflichtet, soweit die Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt wären.
12. Interessenwahrung und Beratung
Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Interessen des Auftraggebers verpflichtet und hat bei Bedenken hinsichtlich Wünschen des Auftraggebers seine Warn- und Aufklärungspflicht nachweislich zu erfüllen.
13. Vollmacht
Soweit die örtliche Bauaufsicht übertragen ist, wird dem Auftragnehmer Vertretungsvollmacht gegenüber Behörden und beteiligten Dritten erteilt. Die Vergabe von Aufträgen an ausführende Unternehmen ist davon nicht umfasst.
14. Verwahrung der Unterlagen
Originalpläne und -daten verbleiben beim Auftragnehmer und werden sieben Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote aufbewahrt.
15. Urheberrecht
Das Urheberrecht an allen Plänen, Skizzen und Modellen verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält das Recht zur einmaligen, plankonformen Ausführung nach vollständiger Honorarzahlung. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
16. Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung über die gesamte Vertragsdauer.
17. Gewährleistung und Schadenersatz
Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Abschluss der Gesamtleistung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für den positiven Schaden im Rahmen der Versicherungsdeckung, nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber zu beweisen.
18. Rücktritt vom Vertrag
Der Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund und schriftlich möglich. Erfolgt der Rücktritt aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, gebührt dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt abzüglich 15 % der noch nicht erbrachten Leistungen als ersparte Aufwendungen.
19. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung gegen Honoraransprüche ist nur bei hinreichend konkretisierten Gegenforderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten.
20. Gerichtsstand und Rechtswahl
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Reutte vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
21. Verjährung
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens fünf Jahre ab Abschluss der Gesamtleistung.
22. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Adressänderungen sind unverzüglich bekannt zu geben.
AGB-ZT – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Konsumenten (Privatpersonen)
1. Geltung und Vertragsabschluss
Die Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungen des Ziviltechnikerbüros als Auftragnehmer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB-ZT-Konsumenten. Entgegenstehende Bedingungen sind nicht anzuwenden, wenn ihrer Geltung nicht schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgrundlagen
Es gelten folgende Vertragsgrundlagen in nachstehender Reihenfolge: Auftrag und Auftragsbestätigung; ergänzend diese AGB-ZT-Konsumenten; die Planungsgrundlagen; die gesetzlichen Bauvorschriften; der Stand der Technik; die Allgemeinen Regelungen für Planerverträge (AR Stand 15.9.2023); die einschlägigen Bestimmungen des KSchG, UGB und ABGB.
3. Leistungsumfang / Mehrleistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Auftrag und Auftragsbestätigung. Mehrleistungen sind vor Erbringung gesondert zu vereinbaren.
4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat notwendige Entscheidungen rechtzeitig zu treffen, den Auftragnehmer laufend zu informieren und erforderliche Fachplanungen außerhalb des Leistungsumfangs gesondert zu beauftragen.
5. Leistungsfristen
Die Leistungsfristen ergeben sich aus dem Honorarangebot und einem einvernehmlich zu erstellenden Terminplan.
6. Honorar und Nebenkosten
Die Leistungen werden gemäß Honorarangebot vergütet. Zusätzlich werden folgende Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand verrechnet: behördliche Gebühren, Stempel- und Rechtsgebühren; Reisekosten außerhalb des Bürositzes; Kosten für Modellierungen und Computersimulationen; Kosten für Projektplattformen; sowie sonstige projektbezogene Auslagen nach tatsächlichem Aufwand.
7. Valorisierung
Das Honorar wird jährlich am 1. Jänner gemäß dem ZT-Index der Bundeskammer angepasst.
8. Kostenermittlung
Kostenermittlungen stellen Prognosen dar und entsprechen dem zum Zeitpunkt ihrer Abgabe vorliegenden Planungsstand.
9. Zahlungsbedingungen
Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlussrechnung innerhalb von 30 Kalendertagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen von pauschal € 20,00 pro Mahnung verrechnet. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Unterlagen im Eigentum des Auftragnehmers.
10. Verzögerung und Unterbrechung
Bei Unterbrechungen von mehr als zwei Monaten aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretendem Grund ist der Mehraufwand zusätzlich zu vergüten. Bei Unterbrechungen von mehr als sechs Monaten steht beiden Parteien das Rücktrittsrecht zu.
11. Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller anvertrauten Umstände verpflichtet.
12. Interessenwahrung und Beratung
Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Interessen des Auftraggebers verpflichtet und hat seine Warn- und Aufklärungspflicht nachweislich zu erfüllen.
13. Vollmacht
Soweit die örtliche Bauaufsicht übertragen ist, wird dem Auftragnehmer Vertretungsvollmacht gegenüber Behörden und beteiligten Dritten erteilt. Die Vergabe von Aufträgen an ausführende Unternehmen ist davon nicht umfasst.
14. Verwahrung der Unterlagen
Originalpläne und -daten verbleiben beim Auftragnehmer und werden sieben Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote aufbewahrt.
15. Urheberrecht
Das Urheberrecht an allen Plänen, Skizzen und Modellen verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält das Recht zur einmaligen, plankonformen Ausführung nach vollständiger Honorarzahlung. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
16. Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung über die gesamte Vertragsdauer.
17. Gewährleistung und Schadenersatz
Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Abschluss der Gesamtleistung. Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
18. Rücktritt vom Vertrag
Der Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund und schriftlich möglich. Erfolgt der Rücktritt aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, gebührt dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt abzüglich 15 % der noch nicht erbrachten Leistungen als ersparte Aufwendungen.
19. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Für Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
20. Gerichtsstand
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 14 KSchG (Wohnsitz des Konsumenten). Es gilt österreichisches Recht.
21. Verjährung
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, unabhängig von der Kenntnis spätestens nach 30 Jahren.
22. Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften (FAGG)
Wird der Vertrag außerhalb der Büroräumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Fernabsatz geschlossen, steht dem Auftraggeber als Konsument ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gemäß FAGG zu. Der Auftraggeber kann ausdrücklich auf dieses Rücktrittsrecht verzichten und den sofortigen Leistungsbeginn ersuchen; in diesem Fall erlischt das Rücktrittsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung.
23. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Adressänderungen sind unverzüglich bekannt zu geben.