Fertig für Notar,
Grundbuch und Finanzamt.
ZT-Gutachten vom staatlich befugten Ziviltechniker.
Angebot in 24 Stunden. Persönlich erreichbar.
Sie haben einen Notartermin. Eine Erbschaft die aufgeteilt werden muss. Eine Wohnung die verkauft werden soll. Oder Sie wissen noch nicht genau was Sie brauchen.
Rufen Sie an — ich sage Ihnen in zwei Minuten was nötig ist, was es kostet und wann es fertig ist. Oder schreiben Sie mir direkt.
Was ich für Sie ausstelle.
Energieausweis
Pflicht beim Verkauf, Vermietung oder Umnutzung — nach OIB-Richtlinie 6 und EAVG 2012. Mit ZT-Stempel, sofort verwendbar.
ab €500 nettoNutzwertgutachten / Parifizierung
Festlegung der Eigentumsanteile nach WEG — notwendig für Eigentumswohnungen, Erbschaften und Hausaufteilungen. Gesetzlich nur durch ZT möglich.
ab €2.400 nettoLiegenschaftsbewertung / Verkehrswertgutachten
Ermittlung des Verkehrswerts — für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Kreditbesicherung oder Gericht. Einfacher Bewertungsbericht oder vollständiges Gutachten nach ÖNORM B 1802 — je nach Anforderung.
ab €1.500 nettoBetriebsanlagengenehmigung
Planung und Einreichung nach GewO — für Gastgewerbe, Handel und Gewerbe in Tirol und Vorarlberg.
auf AnfrageBrandschutzplan
Brandschutzpläne nach TRVB für Neubauten, Umbauten und Betriebsanlagen — mit ZT-Stempel, einreichfertig.
auf AnfrageBeweissicherung
Dokumentation des Bauzustands vor Baubeginn oder bei Bauschadensfällen — rechtssicher als Grundlage für Verfahren oder Versicherungsfälle.
auf AnfrageDrei Schritte. Kein Aufwand Ihrerseits.
Kurz beschreiben, was Sie brauchen
Anrufen, WhatsApp oder Formular — ich melde mich innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten Angebot.
Unterlagen schicken — oder ich komme vorbei
Pläne per Mail, WeTransfer oder WhatsApp. Kein Aufwand: ich sage Ihnen genau, was ich brauche. Wenn keine Pläne vorhanden sind, komme ich zur Aufnahme.
Gutachten erhalten, sofort verwendbar
Mit ZT-Stempel und meiner Beeidigung — rechtssicher für Notar, Grundbuchgericht, Finanzamt und Gericht. Keine weiteren Schritte nötig.
Der Unterschied, der zählt.
Staatlich beeidet — nicht nur "Sachverständiger"
Nur ein staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker kann Gutachten ausstellen, die ohne weitere Prüfung direkt beim Grundbuchgericht, Notar und Finanzamt eingereicht werden können. Ein privater Sachverständiger reicht dafür nicht aus.
Direkt mit dem ZT — kein Sachbearbeiter, keine Weiterleitung
Ich führe jedes Gutachten persönlich durch. Keine interne Weiterleitung, kein Warten auf Rückrufe von Mitarbeitern. Wenn Sie anrufen, sprechen Sie mit dem Ziviltechniker der Ihr Gutachten unterschreibt.
Regional verankert, ganz Tirol erreichbar
Büro im Bezirk Reutte — ich kenne die regionalen Besonderheiten der Tiroler Bauordnung, lokale Grundbuchsituationen und die zuständigen Stellen persönlich. Für die meisten Gutachten reichen Pläne per Mail, für komplexere Objekte komme ich vor Ort.
Unverbindliches Angebot anfordern.
Arch. DI Marcel Gladbach BSc. — Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker, Büro Heiterwang
Kurz beantwortet
Was ist der Unterschied zwischen Parifizierung und Nutzwertgutachten?
Das sind zwei Namen für dasselbe Dokument. Ein Nutzwertgutachten berechnet nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Eigentumsanteile jeder Einheit in einem Mehrparteienhaus. Diese Berechnung wird "Parifizierung" genannt. Es ist Pflicht, wenn Wohnungen einzeln verkauft, ins Grundbuch eingetragen oder bei einer Erbschaft aufgeteilt werden sollen.
Brauche ich zwingend einen ZT — oder reicht ein normaler Sachverständiger?
Für Nutzwertgutachten (Parifizierung) und Energieausweise nach EAVG 2012 ist ein staatlich befugter Ziviltechniker gesetzlich vorgeschrieben. Ein privater Sachverständiger oder Immobilienmakler kann diese Dokumente nicht rechtsgültig ausstellen. Beim Grundbuchgericht oder Notar wird ein ZT-Stempel verlangt.
Was kostet das — und gibt es versteckte Kosten?
Energieausweis ab €500, Parifizierung ab €2.400, Liegenschaftsbewertung ab €1.500, Verkehrswertgutachten ab €1.800 — jeweils netto. Sie erhalten vorab ein fixes Angebot für Ihr konkretes Objekt. Keine Stundensätze, keine Nachverrechnung. Was im Angebot steht, wird verrechnet.
Wie schnell ist das Gutachten fertig?
Angebot innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Das fertige Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage — je nach Objekt und Vollständigkeit der Unterlagen. Bei dringendem Bedarf (Notartermin, Gerichtsfristen) bitte direkt anrufen.
Was brauche ich, um anzufangen?
Im besten Fall vorhandene Pläne als PDF — sonst reicht eine kurze Beschreibung des Objekts. Ich sage Ihnen dann genau, was ich brauche. Falls gar keine Unterlagen vorhanden sind, komme ich zur Aufnahme vor Ort. Einfach anrufen.
Arbeiten Sie auch mit Notaren und Anwaltskanzleien zusammen?
Ja. Notare und Kanzleien können mich direkt beauftragen — ich bin an Abläufe mit Fristen und mehreren Beteiligten gewöhnt. Auf Wunsch stelle ich Gutachten direkt an die Kanzlei in Rechnung und kommuniziere nach Bedarf direkt mit Ihren Mandanten.