Betriebsanlage
Wofür
Wer einen Betrieb errichtet oder ändert, braucht oft eine gewerberechtliche Genehmigung.
Genehmigungspflichtig ist eine Betriebsanlage, wenn sie Nachbarn, Kunden oder Mitarbeitende gefährden oder die Nachbarn etwa durch Lärm, Geruch oder Staub belästigen kann (§ 74 GewO 1994). Das betrifft Gastronomie und Beherbergung ebenso wie Werkstätten. Auch die Änderung einer genehmigten Anlage braucht eine Genehmigung, wenn sie sich auf diese Interessen auswirken kann (§ 81), zum Beispiel mehr Betten, neue Zimmer oder eine andere Raumaufteilung.
Unterlagen
Die Behörde entscheidet nach den Unterlagen, die mit dem Ansuchen kommen.
Verlangt sind eine Betriebsbeschreibung mit einem Verzeichnis der Maschinen und Betriebseinrichtungen, die erforderlichen Pläne und ein Abfallwirtschaftskonzept (§ 353). Ich erstelle die Pläne aus dem Bestand oder einer neuen Aufnahme, dazu Raumbuch, Brandabschnitte und Betriebsbeschreibung. Rückfragen und Nachreichungen kläre ich direkt mit der Bezirkshauptmannschaft.
Ablauf
Unterlagen, Angebot, Ansuchen.
- Unterlagen schicken vorhandene Bescheide und Pläne, dazu ein paar Zeilen, was sich ändern soll
- Angebot nach kurzer Rückfrage zu Betrieb und Vorhaben, mit Preis und voraussichtlicher Dauer
- Ansuchen mit Plänen, Betriebsbeschreibung und Brandabschnitten, eingereicht bei der Behörde
Häufige Fragen
Braucht jede Änderung eine neue Genehmigung?
Nein. Genehmigungspflichtig ist sie, wenn sie sich auf den Schutz von Nachbarn, Kunden oder Mitarbeitenden auswirken kann (§ 81 Abs. 1). Ausgenommen ist etwa der Ersatz von Maschinen durch gleichartige (§ 81 Abs. 2).
Wie oft sind die Unterlagen einzureichen?
Betriebsbeschreibung, Pläne und Abfallwirtschaftskonzept vierfach. Bei elektronischer Einbringung genügt eine Ausfertigung (§ 353).
Anfrage
Rufen Sie an unter +43 676 424 3008, schreiben Sie auf WhatsApp oder an studio@marcelgladbach.com.
Pläne und Unterlagen können Sie gleich mitschicken. Marcel Gladbach, Architekt und staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker, Oberdorf 18a, 6611 Heiterwang. Tätig im Bezirk Reutte (Außerfern) und Tirol, darüber hinaus auf Anfrage.